Zum Inhalt Zum Hauptmenü

LEADER-Förderperiode 2023-2027

Projektideen / Antragsverfahren

Sie haben eine Projektidee?

Achtung: Die Einreichung einer Projektidee ersetzt keinen Projektantrag. Die Einreichung einer Projektidee dient lediglich der Vorabinformation sowie der Möglichkeit zur rechtzeitigen Beratung durch das Regionalmanagement.

Wir suchen Projektideen für die Entwicklung unserer Region, die beispielsweise die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der Wirtschaft, den Ausbau der touristischen Infrastruktur, die Verbesserung der Mobilität, den Erhalt von Natur- und Kulturlandschaft usw. zum Ziel haben.

Die Projektideen können eingereicht werden von allen Akteuren, die die LEADER-Region zukunftsfähig gestalten wollen, darunter Kommunen, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen, die in der Region Weimarer Land-Mittelthüringen ansässig sind und/oder ihr Vorhaben auf die Region ausrichten. Ihre Projektskizze können Sie jederzeit an nachfolgende Adresse

Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V.
Geschäftsstelle
Kupferstraße 1
99441 Mellingen

oder per E-Mail an graupe@helk.de senden.

Füllen Sie dazu das "Formblatt für Projektideen" aus.

Sofern Sie im laufenden Jahr für das Folgejahr LEADER-Fördermittel beantragen wollen, senden Sie uns bitte im Vorfeld, jedoch spätestens bis zum 31.05. des laufenden Jahres, Ihre Projektskizze unter Verwendung des Formblattes zu.

Wir freuen uns auf Ihre vielfältigen Ideen, mit der Sie unsere Region bereichern wollen.

Anschließend stimmt das Regionalmanagement mit Ihnen die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie ab und berät Sie zu den Fördermöglichkeiten.

Sie möchten einen Projektantrag abgeben?

Die Projektträger erarbeiten den Projektantrag gemäß Förderrichtlinie und Vorgaben der RAG (weitere Informationen unter: Antragstellung)

LEADER-Förderanträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30.09.** des laufenden Jahres bei der RAG in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) vollständig einzureichen. Bei Einreichung unvollständiger Antragsunterlagen kann eine Votierung durch den Fachbeirat nicht erfolgen.

Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern und der Bewilligungsbehörde durch.

In der Beratung des Fachbeirats werden die Projekte durch das Regionalmanagement (bzw. bei Bedarf vom Projektträger) vorgestellt und erläutert. Der Fachbeirat beschließt über die Förderwürdigkeit und mögliche Zuschusshöhe für das Projekt auf der Grundlage einer Projektbewertungsmatrix. Die Vorgaben zum Projektauswahlverfahren sowie die Projektbewertungsmatrix finden Sie in der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 der RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. (Projektauswahlverfahren (S. 62ff.) / Projektbewertungsmatrix (S. 65ff)).

Bei positiven Votum des Fachbeirates der RAG wird der Antrag bei der zuständigen Fachbehörde zur Prüfung der Förderfähigkeit eingereicht. Erst nach Bewilligung des Vorhabens kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Hinweis: Die Zuwendung aus EU-Mitteln darf für ein Vorhaben maximal 250.000 € betragen.

(**Ausnahme 2023: Die Antragsfrist im Jahr 2023 ist der 31.10.2023)

Zum Hauptmenü