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Das Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten ist da! - Projektaufruf vom 31.05.2023

Nachricht, veröffentlicht am 31.05.2023 von Regionalmanagement

Ab diesem Jahr steht eine weitere Fördermöglichkeit für die LEADER-Region bereit – das Regionalbudget. Mit dem Regionalbudget können dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entsprechende Kleinprojekte realisiert werden, deren Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.

Regionalbudget, Bild: TMIL
Regionalbudget, Bild: TMIL

Für die LEADER-Region Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. werden voraussichtlich kurzfristig 100.000 € für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt.

Die RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. ruft hiermit (unter Vorbehalt) private Antragsteller (Privatpersonen / Personengesellschaften / Vereine / Unternehmen) zur Einreichung von Projektanträgen für das Regionalbudget 2023 auf.

Das Förderprogramm zielt auf die Realisierung von Kleinprojekten in der LEADER-Region ab, die eine eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der regionalen Identität vorantreiben. Folgende Zwecke sind mit der Maßnahme zu verfolgen:
- Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, und der Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung.

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) der Landankauf,
c) Kauf von Tieren,
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
g) laufender Betrieb,
h) Unterhaltung,
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
j) einzelbetriebliche Beratung,
k) Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements,
l) Personalleistungen,
m) gebrauchte Gegenstände.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte bis zum 07.07.2023 an:

Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V.
Geschäftsstelle
Kupferstraße 1
99441 Mellingen

Danach erfolgt die Votierung der Anträge durch das hierfür vorgesehene Auswahlgremium, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern und Arbeitsgruppenleitern der RAG Weimarer Land – Mittelthüringen e.V.. Die Bewertung der Projekte wird auf Grundlage der Projektbewertungs-matrix für das Regionalbudget vorgenommen.
Es können nur Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von min. 3.000 € und max. 20.000 € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 80%. Die Umsetzung Ihrer Projekte muss bis zum 31.10.2023 erfolgen.

Hinweis: Das Regionalbudget läuft für die Thüringer LEADER-Regionen im Jahr 2023 erstmalig an. Entsprechend kurz ist der Zeitraum zur Einreichung ihrer Unterlagen und deren Umsetzung. Aus diesem Grund werden bauliche Maßnahmen im Jahr 2023 nicht gefördert.
Mit der Maßnahmenumsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein privatrechtlicher Vertrag mit der RAG Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. zum Projekt abgeschlossen wurde. Ein vorheriger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig.
Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Alle erforderlichen Formulare sowie weitere Hinweise zum Regionalbudget finden Sie hier: Regionalbudget

Siehe auch:

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