Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Die RAG zieht Bilanz - Halbzeitevaluierung

Nachricht, veröffentlicht am 31.08.2018 von Regionalmanagement

Zur Mitte der aktuellen LEADER-Förderperiode ist für die RAG eine erste Selbstevaluierung der Regionalen Umsetzungsstrategien bzw. des Umsetzungsprozesses in LEADER verpflichtend

Bereits zu Beginn der Förderperiode 2014 -2020 wurden die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) festgelegt. Sie bringen für alle Beteiligten gestiegene Anforderungen mit sich. So ist zur Mitte der Förderperiode eine erste Selbstevaluierung der Regionalen Umsetzungsstrategien bzw. des Umsetzungsprozesses in LEADER verpflichtend vorgesehen.

Die Selbstevaluierung dient der RAG dazu:

  • die Zielerreichung der RES und ihrer Maßnahmen zu überprüfen,
  • die eigenen Prozesse und Strukturen zu analysieren und zu bewerten und
  • die Aufgaben des Regionalmanagements zu koordinieren, um mögliche Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der RES feststellen zu können.

Nachdem im Vorfeld Befragungen der Projektträger und Vereinsmitglieder erfolgt sind, hat die Steuerungsgruppe der RAG im Rahmen eines Bilanzworkshops am 30.08.2018 das bisher Erreichte reflektiert und Ansätze für eine etwaige Anpassung der Regionalen Entwicklungsstrategie abgestimmt - so z.B. für Änderungen im Zuge des Projektauswahlverfahrens.

In der nächsten Mitgliederversammlung der RAG im Oktober 2018 sind erste Beschlussfassungen zu geplanten Anpassungen vorgesehen.

Zum Hauptmenü