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Fachbeirat trifft Entscheidung über Projektanträge für 2020

Nachricht, veröffentlicht am 28.01.2020 von Regionalmanagement

Am 24.01.2020 hat sich der Fachbeirat der Regionalen LEADER - Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. im Landgut Holzdorf über die für das Jahr 2020 vorliegenden 26 Projektanträge verständigt.

Im Vorfeld der Fachbeiratssitzung fand am 09.01.2020 eine Vorbewertung der eingereichten Projektanträge durch Mitglieder des Vorstands sowie der Arbeitsgruppenleiter statt. Die Ergebnisse dieser Vorbewertung wurden den Fachbeiratsmitgliedern vor der Sitzung zugesandt.

Von den 15 kommunalen Anträgen wurden alle Projekte positiv votiert und somit als förderwürdig erklärt. Beantragt wurden u.a. die Durchführung einer virtuellen Berufsmesse und eine Imagekampagne zur Fachkräftegewinnung im Weimarer Land. Die statische Sicherung der Bockwindmühle in Klettbach sowie der Bau eines Servicegebäudes am Gradierwerk in Bad Sulza gehören ebenso wie die Gestaltung des Dorfplatzes in Wallichen und die Ausgestaltung des Kulturraumes in Mechelroda dazu.

Im privaten Bereich lagen 11 Projektanträge vor, von denen 9 als förderwürdig erklärt wurden - darunter ein Masterplan zur Naturraumgestaltung rund um die Burg Tannroda, eine Schriftenreihe für den Ort Taubach, ein Projekt zur Erneuerung der Fenster am Herrenhaus im Landgut Holzdorf, die Schaffung eines Informationspunktes für archäologische Fundstätten in Süßenborn sowie der erste Bauabschnitt zum Umbau einer ehemaligen Turnhalle zu einem Theater in Niederzimmern. Auch der Ausbau einer Scheune zur EU-Schlachtstätte und die damit verbundene Anschaffung einer mobilen Schlachteinheit in Klettbach konnten positiv bewertet werden.

Zwei private Projekte entsprechen nicht den Förderkriterien und mussten daher abgelehnt werden. Ein erneuter Projektaufruf wird im Hinblick auf dem Abschluss der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich nicht erfolgen.

Der Fachbeirat der RAG hat die Rangfolge der Vorhaben festgelegt. Inwieweit die positiv votierten Vorhaben tatsächlich in den Genuss einer Förderung kommen können, wird vom verfügbaren Fördermittelbudget abhängen. Dieses liegt der RAG bislang noch nicht verbindlich vor.

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