Über uns
Der Verein
Die "Regionale LEADER - AKTIONSGRUPPE Weimarer Land - Mittelthüringen e.V." (RAG) wurde am 19.06.2007 als Verein gegründet und am 06.08.2007 in das Vereinsregister eingetragen.
Gremien und Struktur der RAG / Aufgabenverteilung
Die Gremien des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Fachbeirat
Sie wollen an der Entwicklung unserer Region aktiv mitwirken? Dann werden sie Vereinsmitglied. Die RAG Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. ist gegenüber neuen Mitgliedern stets offen und freut sich über eine Zusammenarbeit.
Eine Mitgliedschaft definiert die Zugehörigkeit einer Institution oder einer Person in einem eingetragen Verein. Eine Mitgliedschaft umfasst dabei bestimmte Rechte und Verpflichtungen innerhalb des Vereins. Diese sind durch Satzungen geregelt.
Die entsprechende Vereinssatzung der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. sowie der Mitgliedsantrag sind untenstehend zu finden.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Antragsformulars bestätigen Sie, dass die jeweils geltende Satzung der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. von Ihnen anerkannt wird. Alle der Mitgliedschaft betreffenden Änderungen sind dem Verein schriftlich mitzuteilen.
Mitgliederversammlung
Das oberste Gremium der RAG ist die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand und bestätigt den Fachbeirat, entscheidet zu Mitgliedschaft und Beitrag und fasst Beschlüsse zur Finanzplanung.
Vorstand
Der Vorstand bereitet die Entscheidungen des Fachbeirates auf Grundlage der qualifizierten Zuarbeiten des Regionalmanagements vor. Er ist verantwortlich für die Organisation und die sachgerechte Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorstandsvorsitzende: Frau Sylvia Gengelbach, Kreisbauernverband
- 1. Stellvertreter: Frau Christiane Schmidt-Rose, Landrätin des Landkreises Weimarer Land
- 2. Stellvertreter: Herr Carsten Meyer, Aktive Akademie 50+ GmbH
Der 2. Stellvertreter hat gleichzeitig die Funktion des Schatzmeisters inne.
Satzungsgemäß ist der Vorstand jeweils auf die Dauer von drei Jahren zu wählen. In den Mitgliederversammlungen am 28.04.2010, 19.03.2013, 31.05.2016, 18.11.2019 sowie 17.10.2022 stand jeweils die Wahl des Vorstands für die nächsten drei Jahre an. Die nächste Vorstandswahl findet im Jahr 2025 statt.
Fachbeirat
Der Fachbeirat berät und entscheidet insbesondere über dem Verein vorliegende Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach dem LEADER – Prinzip (Satzung §7, Absatz 1).
Die Zusammensetzung des Fachbeirates wurde für die Förderperiode 2014-2020 neu aufgestellt. Die Wirkungs- und Aktionsbereiche der Fachbeiratsmitglieder gewährleisten dabei in Bezug auf die Handlungsfelder ein ausgewogenes Verhältnis. Darüber hinaus arbeiten die Leiter der Arbeitsgruppen im Entscheidungsgremium mit.
Die Auswahl der Mitglieder repräsentiert die Ziele und die Struktur der Region. Die Vorgaben des Gender Mainstreaming werden beachtet. Der Anteil der Frauen beträgt 50 % (6 Frauen von insgesamt 12 Fachbeiratsmitgliedern).
Von den 12 Fachbeiratsmitgliedern sind 4 Mitglieder dem Sektor Politik / Verwaltung zuzuordnen, 4 Mitglieder gehören dem Sektor Privatwirtschaft / Unternehmen an und 4 Mitglieder gehören dem Sektor Zivilgesellschaft an. Damit ist die Forderung erfüllt, dass keiner der zu beteiligenden Sektoren im Entscheidungsgremium mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten ist.
Um ein Gleichgewicht an öffentlichen Partnern und WiSo-Partnern zu erreichen, ist in der Satzung festgelegt, dass mindestens 50% der Mitglieder des Fachbeirates WiSo-Partner repräsentieren.
Von den 12 stimmberechtigten Mitgliedern sind 8 WiSo-Partner. Davon sind 4 Partner der regionalen Wirtschaft zuzuordnen, so dass man von einer angemessenen Beteiligung der regionalen Wirtschaft ausgehen kann.
Darüber hinaus ist bezüglich der Beschlussfassungen zu Projektauswahlentscheidungen in der Satzung der RAG geregelt, dass der Fachbeirat beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei jeder einzelnen Projektauswahlentscheidung ist es notwendig, dass bei der Beratung und Abstimmung mindestens 50 % der Stimmberechtigten der Mitgliedergruppe der „Wirtschafts- und Sozialpartner“ angehören.
Für alle Mitglieder des Fachbeirats wird bestätigt, dass diese in der LEADER-Region ansässig sind oder dafür zuständig sind.
In den Entscheidungsprozess werden Fachbehörden mit beratender Stimme einbezogen.