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Regionalbudget

Rund um das Regionalbudget

Regionalbudget, Foto: TMIL
Regionalbudget, Foto: TMIL

Ab dem Jahr 2023 steht eine weitere Fördermöglichkeit für die LEADER-Region bereit – das Regionalbudget. Mit dem Regionalbudget können dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entsprechende Kleinprojekte realisiert werden, deren Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.

Für die LEADER-Region Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. werden voraussichtlich für das Jahr 2024 insgesamt 100.000 € zur Realisierung solcher Kleinprojekte zur Verfügung gestellt.

Das Regionalbudget richtet sich an private Antragsteller (Privatpersonen / Personengesellschaften / Vereine / Unternehmen).

Das Förderprogramm zielt auf die Realisierung von Kleinprojekten in der LEADER-Region ab, die eine eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der regionalen Identität vorantreiben. Unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, und der Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
b) der Landankauf,
c) Kauf von Tieren,
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
g) laufender Betrieb,
h) Unterhaltung,
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
j) einzelbetriebliche Beratung,
k) Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements,
l) Personalleistungen,
m) gebrauchte Gegenstände.

Es können nur Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von min. 3.000 € und max. 20.000 € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 80%. Von der Förderung ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen.

Mit der Maßnahmenumsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein privatrechtlicher Vertrag mit der RAG Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. zum Projekt abgeschlossen wurde. Ein vorheriger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig. Die Umsetzung Ihrer Projekte muss bis zum 30.09.2024 erfolgen.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte bis zum 08.03.2024 an:

Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V.
Geschäftsstelle
Kupferstraße 1
99441 Mellingen

Danach erfolgt die Votierung der Anträge durch das hierfür vorgesehene Auswahlgremium, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern und Arbeitsgruppenleitern der RAG Weimarer Land – Mittelthüringen e.V.. Die Bewertung der Projekte wird auf Grundlage der Projektbewertungsmatrix für das Regionalbudget vorgenommen.

Alle erforderlichen Formulare sowie eine Checkliste finden Sie nachfolgend.

Checkliste für Antragsteller und Projektbewertungsmatrix

Wenn Sie beabsichtigen, einen Förderantrag für das Regionalbudget bei der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. einzureichen, dann verwenden Sie bitte die nachstehende Checkliste für die Zusammenstellung ihrer Unterlagen.

Vielen Dank!

Die Projekte werden anhand einer Bewertungsmatrix durch das Auswahlgremium votiert. Die Matrix orientiert sich an den Inhalten der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027ff.

De-minimis

Alle erforderlichen aktuellen Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Hier sind zu finden:

  • De-minimis-Erläuterungen
  • Agrar-De-minimis-Erläuterungen
  • De-minimis-Erklärung

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